Freiberufler
Zu dieser Gruppe zählen Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure und ähnliche Berufe. Hier brauchen handelsrechtliche Vorschriften grundsätzlich nicht angewendet zu werden, dafür ergeben sich oft aus dem Berufsrecht besondere Anforderungen.

Zu dieser Gruppe zählen Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure und ähnliche Berufe. Hier brauchen handelsrechtliche Vorschriften grundsätzlich nicht angewendet zu werden, dafür ergeben sich oft aus dem Berufsrecht besondere Anforderungen.